Achtung: Das EU-Elektrogesetzt
und die Auswirkungen auf die erzgebirgische Volkskunst
Seit
dem 15. August 2018 gilt das neue EU-Elektrogesetz. Dieses in Brüssel
beschlossene Gesetz bestimmt die Abgabe- und Registrierungspflicht für jeden
Hersteller von Elektrogeräten.
Auch
die, die nur vorproduzierte Elemente wie LED, Trafos, Leitungen, Glühbirnen
usw. in ihren Artikeln verbauen, müssen die Abgabe zahlen. Übrigens auch, wenn
der Hersteller dieser Elektronikteile schon eine Abgabe aus diese Teile gezahlt
hat.
Das
Gesetz tritt weitestgehend undifferenziert an den einzelnen Hersteller heran.
Das heißt, die Registrierungs- und Meldepflichten und auch die Grundpauschalen
die für die einzelnen Pflichten anfallen sind gleich, unabhängig davon, ob man
als Einzelkämpfer auf dem Markt steht oder als Konzern. Einzig die Menge und
Produktgruppe der in Umlauf gebrachten Elektronik wird berücksichtigt.
Für
mich als Einmann-Unternehmen bedeutet das in Zahlen:
Ich
habe einen Motorradschwibbogen im Sortiment. Für diesen Schwibbogen müsste ich
ab sofort ca. 500,-€ pro Jahr an die EU zahlen.
Für
die beleuchteten Fensterbilder kommen nochmal zusätzlich ca. 250,- bis 280,-€
dazu.
Diese
Zusatzkosten auf Sie, meine Kunden umzulagern, kommt für mich nicht in Frage
und deshalb habe ich mich dazu entschlossen:
Ab
sofort wird es keine elektrisch beleuchteten Artikel aus „der kleinsten
Zweiradschmiede Sachsens“ bei www.volkskunst-seiffen.de
mehr geben.
Insbesondere
der elektrische Motorradschwibbogen (Art.nr:01-87-1) wird eingestellt bzw. Verkauf
nur noch ohne Elektrik!
Vielen Dank an die EU!
Bei
diesem hilflosen Versuch „die Umwelt zu schützen“, ist erneut ein
Bürokratiemonster herausgekommen, daß mehr Kapital an Eigenverwaltung
verbrennen wird, als der Sache zu dienen.
Unsere
Regierung hätte die Aufgabe und die Pflicht, diese EU-Gesetze auf
unsere Wirtschaft zugeschnitten zu modifizieren. Das hat sie wiedereinmal nicht
getan!
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